AGB
1. Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehung zwischen der „Personenschifffahrt Gebr. Kolb oHG“ sowie der „Undine Cochemer Personenschifffahrt Rudolf Botsch GmbH“
– im Folgenden Gesellschaft genannt - und ihren Vertragspartnern/Fahrgästen.
Mit dem Abschluss eines Buchungs- oder Chartervertrages bzw. mit Erwerb der Fahrkarte erkennt der Fahrgast die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gesellschaft an.
1.2 Änderungen des Fahrplanes bleiben vorbehalten. Es besteht keine Gewähr auf Einhaltung des Planes sowie pünktliche Abfahrt und Ankunft. Die Durchführung der angekündigten Fahrt kann abgesagt werden, wenn nicht mindestens 15 Fahrkarten für die betreffende Fahrt verkauft wurden oder andere wichtige Gründe eine Fahrt nicht möglich machen (z.B. ungünstige Witterungsbedingungen, technische Probleme). Onlinereservierungen sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen. Vollbesetzte Schiffe können vor der Zeit abfahren.
1.3 Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist an Bord nicht gestattet. Alle Fahrgastschiffe verfügen über eine eigene Bordgastronomie.
1.4 Das Rauchen ist nur auf den Freidecks in den dafür ausgewiesenen Bereichen
1.5 Den Anordnungen des Schiffspersonals ist im Interesse eines geregelten Schiffsverkehrs und zur Sicherheit der Fahrgäste gemäß §§ 1.03 und 1.04 der Moselschifffahrts- Polizeiverordnung unbedingt Folge zu leisten. Auskünfte werden nach bestem Wissen erteilt. Auf anderen Gewässern gilt die jeweilige Fassung der geltenden Polizeiverordnung.
1.6 Jeder Fahrgast hat sich an Bord so zu verhalten, dass der Schiffsbetrieb nicht behindert und andere Mitreisenden nicht gefährdet oder belästigt werden. Allen Anordnungen der Schiffsführung oder deren Vertreter ist im Interesse der Sicherheit Folge zu leisten. Fahrgäste, die nachhaltig gegen die Ordnung an Bord verstoßen, keinen gültigen Fahrschein besitzen, gesetzliche oder behördliche Vorschriften verletzen, Sachbeschädigungen verüben oder andere Fahrgäste belästigen, können von der Fahrt ausgeschlossen werden, ohne dass ihnen dadurch irgendwelche Ersatzansprüche Nach Feststellung der Personalien erfolgt ggf. die ihre Übergabe an die Polizeibehörde an der nächsten Schiffsstation.
Insbesondere dürfen Fahrgäste
-
- sich nicht außerhalb der Sicherheitsbereiches begeben.
- die Absperrgitter und –türen nicht eigenmächtig öffnen.
- das Schiff nicht verunreinigen. Es dürfen ebenfalls keine Gegenstände über Bord geworfen werden.
- nur die zum Ein- und Ausstieg vorgesehenen Türen, Treppen und Wege benutzen.
- sich nicht auf Tische, Bänke und Stühle stellen.
Eltern und Aufsichtspersonen haften für die Sicherheit ihrer Kinder oder anderer Personen, die sich in ihrer Aufsicht befinden.
1.8 Für Beschädigungen an Steganlagen, Schiff, Einrichtung, Inventar usw. haftet der Fahrgast, der den Schaden verursacht hat. Bei Schiffscharter haftet der Veranstalter. Kosten, welche für den Fall einer Schadensverursachung anfallen, trägt jeweils der Verursacher bzw. Veranstalter.
1.9 Bei Erreichen der Endstation ist das Schiff unverzüglich, nach Anweisung des Personals zu verlassen.
2. Fahrkarten
2.1 Die Fahrpreise sind den jeweiligen Listen/Prospekten zu entnehmen. Die Gültigkeit der angegebenen Termine bezieht sich immer auf das aktuelle Jahr, Tarif- und Terminänderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten. Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Es kann u.U. ein Treibstoffzuschlag erhoben werden.2.2 Kinder unter 4 Jahren in Begleitung einer Aufsichtsperson haben freie Fahrt.
2.3 Ermäßigung erhalten – sofern nicht gesondert vereinbart, wie z.B durch Aushänge oder abweichende Preislisten vor Ort – ausschließlich Kinder (4-14 Jahre – halber Erwachsenenfahrpreis) und Gruppen ab zehn Personen (10 % Rabatt). Die Ermäßigung bezieht sich immer auf den regulären Normalpreis für Erwachsene. Keinen Preisnachlass gibt es auf Charter- und Sonderfahrten wie z.B. Abendfahrten, Brunchfahrten, Glühweinfahrten, Eventfahrten und Seniorenfahrten.
2.4 Fahrkarten können an der Anlegestelle, bei den jeweils örtlichen Agenturen und Vorverkaufsstellen, auf dem Schiff sowie im Internet unter moselrundfahrten.de bzw. www.kolb-mosel.de und über den Anbieter Ticket Regional erworben werden. Für den Kauf gelten die AGB des externen Anbieters.
2.5 Die Fahrausweise sind beim Einsteigen unaufgefordert vorzuzeigen, während der Fahrt aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. Bei Fahrten über die Zielstrecke hinaus müssen die Fahrausweise umgehend unaufgefordert beim Schiffspersonal nachgelöst werden. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen einer dieser Bestimmungen hat der Fahrgast den Fahrpreis zzgl. des entsprechenden Mehrpreises gem. dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisverzeichnis zu zahlen.
2.6 Gelöste Fahrkarten werden bei nicht angetretener Fahrt oder Verlust nicht erstattet. Bei Reduzierung der Personenanzahl bei Gruppenfahrkarten werden ebenfalls keine Fahrgelderstattungen
Es werden generell Innen- und Außenplätze verkauft. Ein Anspruch auf Sitzplatz im Innenraum besteht grundsätzlich nicht.
2.7 Gutscheine können in der jeweiligen Agentur bzw. über ticket-regional.de gebucht werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
3. Mitnahme von Fahrrädern, Gepäck und Tieren
3.1 Die Mitnahme von Fahrrädern ist grundsätzlich bei einem Aufpreis gestattet (3 € im Nahbereich bis 25km, > 25km = 4 €). Die Mitnahme kann durch das Schiffpersonal je nach Situation an Bord abgelehnt werden.3.2 Kinderwagen und Rollstühle können kostenlos mitgenommen werden. Unbedingt zu beachten sind die Gegebenheiten an der jeweiligen Anlegestelle zum Aus- und Einsteigen mit Rollstühlen/Kinderwagen. Es befinden sich nicht auf allen eingesetzten Schiffen behindertengerechte Toiletten. Bei Sonder- und Charterfahrten sind Rollstühle und Rollatoren zwingend schriftlich anzumelden.
3.3 Die Beförderung größerer Gepäckstücke erfolgt kostenlos in begrenztem Umfang und auf eigene Gefahr. Bei Unterbringung des Gepäcks ist den Anordnungen des Schiffpersonals Folge zu leisten Waffen, feuergefährliche, ätzende, und andere gefährliche Gegenstände, sowie Gegenstände, deren Besitz verboten oder strafbar ist, werden nicht befördert. Werden derartige Gegenstände erst während der Reise entdeckt, kann die Schiffsleitung sie in Verwahrung nehmen und sie auf Kosten des Besitzers an der nächsten Station von Bord bringen.
3.4 Mitgebrachte Tiere sind vom Reisenden ständig zu beaufsichtigen. Hunde sind kurz an der Leine zu halten. Die Mitnahme kann durch das Schiffpersonal je nach Situation an Bord abgelehnt werden. Für Schäden, die durch Tiere an Bord entstehen, haftet ausschließlich der Besitzer. Die Mitnahme von Hunden ist kostenlos.
3.5 Nicht mitgenommen werden dürfen Gegenstände, die mehr als 50 kg wiegen bzw. aufgrund ihres Umfangs nicht verladen werden können.
3.6 Fundsachen sind sofort an den Schiffsführer zwecks Weiterleitung an die Reederei abzugeben. Ein Anspruch auf Finderlohn besteht nicht. Die Reederei haftet nicht für die Garderobe an Bord sowie verlorene Gegenstände.
4. Haftung
Die Haftung der Gesellschaft gegenüber Fahrgästen richtet sich nach den deutschen gesetzlichen Vorschriften, die Schadenersatz bei Leistungsbeeinträchtigungen seitens der Gesellschaft grundsätzlich nur bei durch grob fahrlässig bzgl. vorsätzlich verschuldeten Schäden vorsehen. Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach § 5 Binnenschifffahrtsgesetz mit den entsprechenden Haftungsbeschränkungen. Reisegepäck oder Garderobe, für die wir kein besonderes Entgelt erhoben haben, bleibt auch an Bord unter der allgemeinen Obhut des Fahrgastes. Eine Haftung wird nicht übernommen. Für Verlust oder Beschädigung von Geld, Schmuck und sonstigen Wertsachen wird nicht gehaftet.
Abweichungen von Fahrplänen durch Hoch- und Niedrigwasser oder sonstige Verkehrsbehinderungen durch Betriebsstörungen oder durch Unterbrechungen, die von der Gesellschaft nicht zu vertreten sind, begründen keine Ersatzpflicht. Insoweit wird auch keine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen übernommen. Für alle Ansprüche, die nicht Personenschäden und von Fahrgästen oder Sachschäden an ihrem Gepäck zum Inhalt haben, gilt folgende Haftung:
- Bei leichter Fahrlässigkeit bis zur Höhe des dreifachen Einzelfahrpreises; in jedem Fall beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbar typischen Schaden.
- Soweit allein die Gesellschaft wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, haften wir nur bis zur Höhe des dreifachen Einzelfahrpreises.
Derartige Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach Beendigung der Fahrt gegenüber der Gesellschaft geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Fahrgast die Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. Fahrgäste sollen etwaige Schäden gleich welcher Art, aus denen sich Ansprüche gegenüber der Gesellschaft ergeben könnten, sofort nach ihrer Entdeckung, spätestens aber bis zum Verlassen des Schiffes am Ankunftsort den zuständigen Personen an Bord anzeigen, damit ggf. erforderliche Feststellungen unverzüglich getroffen werden können.
5. Stornierungsbedingungen
Es gelten unterschiedliche Stornierungsbedingungen, falls vertraglich nichts anderes geregelt ist. Diese Stornierungsbedingungen gelten auch bei einer Reduzierung von angemeldeten Personenkontingenten.
5.1 Linien und Rundfahrten
Bei fester Buchung einer unserer regulären Linien – und Rundfahrten gelten folgende Stornierungsgebühren:
- ab dem 1. Tag vor dem Fahrtdatum 50 % des Verkaufspreises.
5.2 Sonderfahrten
Als Sonderfahrten gelten Fahrten zu Feuerwerken, Silvester, Musikveranstaltungen, Brunch-Fahrten, Event-Fahrten, etc. Hier gelten folgende Stornierungsgebühren:
Zeitpunkt der Stornierung |
Anteil des Verkaufspreises |
Bis 15 Tage vor dem Fahrtdatum |
Keine Stornierungsgebühren |
14 bis 8 Tage vor dem Fahrtdatum |
50 % |
7 bis 4 Tage vor dem Fahrtdatum |
75 % |
ab 3 Tage vor dem Fahrtdatum |
100 % |
5.3. Charterfahrten
Wenn nichts anderes im Chartervertrag geregelt ist, gelten folgende Stornierungsgebühren:
Zeitpunkt der Stornierung |
Anteil des Verkaufspreises für Charter-, Gastronomie- und Zusatzleistungen |
Bis 180 Tage vor dem Fahrtdatum |
Keine Stornierungsgebühren |
179 bis 31 Tage vor dem Fahrtdatum |
10 % |
30 bis 8 Tage vor dem Fahrtdatum |
50 % |
7 bis 4 Tage vor dem Fahrtdatum |
75 % |
ab 3 Tage vor dem Fahrtdatum |
100 % |
6. Charterfahrten
Charterfahrten sind Fahrten, bei denen das Schiff von einem Auftraggeber gemietet wird. Auf Anfrage erhält der Kunde ein Angebot zur Charterung eines Schiffes. Die Bedingungen werden gesondert, in jedem Fall schriftlich geregelt.
Der Charterpreis richtet sich nach Schiffstyp, Personenanzahl, Fahrtstrecke und Veranstaltungsdauer. Alle Preise sind Nettopreise, hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer.
Als Vertragspartner gilt der Auftraggeber.
Eine Anzahlung kann im Angebot oder im Vertrag von der Gesellschaft gefordert werden. Ist der Charterpreis oder die Anzahlung nicht wie im Vertrag vereinbart zum angegebenen Termin bezahlt, so hat die Gesellschaft das Recht, die Veranstaltung abzusagen. Wird ein Angebot zur festgelegten Frist nicht in Textform bestätigt, ist es nicht mehr gültig. Wird es innerhalb der Frist bestätigt, gilt das Angebot als bindender Vertrag für Charterkunde und Gesellschaft.
Details zu Zahlung, ggf. Kosten für Leerfahrten, Rücktritt & Kündigung, Zusatzleistungen (wie Musik, D.J., sonstiges Programm o.ä.) werden ebenfalls in einem individuellen Vertrag geregelt.
Die Stornierungsbedingungen werden im Vertrag festgelegt. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag, der in Textform vorliegen muss, berechnet die Gesellschaft Stornierungsgebühren laut Punkt 5.3 dieser Regelung.
Neben der Schifffahrt kann auch eine gastronomische Leistung gebucht werden, für die die obigen Stornierungsbedingungen gelten.
7. Foto-.und Filmaufnahmen
Auf den Schiffsfahrten können Foto- und/oder Filmaufnahmen (inklusive Ton) angefertigt werden. Ebenso sind Live-Streams möglich. Wenn Sie nicht fotografiert oder gefilmt werden möchten, können Sie direkt den/die Fotografin oder den/die Kameramann/-frau ansprechen. Ansonsten stimmt jeder Fahrgast mit dem Kauf einer Fahrkarte für eine Schifffahrt oder einem Event an Bord ausdrücklich der Verwendung und Verwertung aller gegenwärtigen und zukünftigen Medien, insbesondere in Form von Ton und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, bzw. auch im Internet und den sozialen Medien, zu.
8. Sonstiges
Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, die Einhaltung der getroffenen Anordnungen zu überwachen.
Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Cochem. Es gelten die allgemeinen Beförderungsbedingungen.
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen treten ab 26. Januar 2024 in Kraft. Alle vorherigen Bedingungen sind ab diesem Zeitpunkt ungültig.